Wer einem Anderen Schaden zufügt, haftet dafür unbegrenzt. Die Haftung und deren Höhe wird im Zweifel von Gerichten festgestellt. Für die Wiedergutmachung eines Schadens, das Abwehren von unberechtigten Ansprüchen, aber auch für die Verfahrenskosten empfiehlt sich eine Privathaftpflichtversicherung.
Jahresverträge ohne Selbstbehalt einschließlich 19% Versicherungssteuer.
Sondertarife für Singles, Rentner und öffentlichen Dienst.
Einschlüsse wie die Öltankhaftpflicht, Gefälligkeitsschäden, Schäden durch kleine Kinder oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei teilweiser Vermietung sind problemlos möglich und nicht teuer.
Auch die Mitversicherung von im Haushalt lebenden Personen, etwa ein Elternteil, Pflegekinder und Vieles mehr ist versicherbar, oft ohne Mehrbetrag.
Stellen Sie die Haftpflichtversicherung auf solide Beine, damit Sie in einem Schaden auch geschützt sind. Gerne berate ich Sie telefonisch, persönlich oder per E-Mail .
Stellen Sie anhand der Fragen selbst fest, ob die preiswerte Versicherung für Sie richtig ist. Denn ein paar Euro am Beitrag gespart kann sich im Schadensfall sehr nachteilig auswirken.
Aktualisiert: 28.12.2008
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Ich bin unabhängig als Versicherungsmakler tätig und in der |