Eine Auswahl häufig gestellter Fragen und meine Antworten dazu:
Soll die Versicherung bei einem Vollkaskoschaden auch bei grober
Fahrlässigkeit leisten?
Eine Versicherung leistet nach gewöhnlichen Bedingungen bei
selbstverschuldeten oder mitverschuldeten Unfällen nicht bei grober
Fahrlässigkeit. Diese liegt schnell vor, beispielsweise, wer eine Ampel bei
dunkelgelb oder rot passiert, wer in einer Baustelle mehr als 40% schneller
fährt als erlaubt. Hintergrund: Die Polizei spricht bei solchen Verhalten
von Ordnungswidrigkeiten. Diese werden vorsätzlich, das heisst bewusst und
gewollt begangen. Versicherungstechnisch unterscheidet man hier die Folgen
dieses eigentlich rechtswidrigen Handelns, denn dass ein Fahrer mit einem
Unfall als Folge einverstanden gewesen sei, lässt sich ihm nicht einfach
unterstellen. Dennoch bedeutet das Begehen der Ordnungswidrigkeit eine so
grobe Pflichvterletzung, dass die Versicherung zu Recht von grober
Fahrlässigkeit spricht. Alle Fälle grober Fahrlässigkeit lassen sich
ausschließen bis auf zwei Ausnahmen: 1. Fahren unter Alkohol- oder
Drogeneinfluß und 2. Ermöglichen des Diebstahls.
Soll Marderbiß einschl. Folgeschäden mitversichert sein?
Hier gibt es bedingungsgemäß Unterschiede. Teilweise ist Marderbiß in der
Teilkasko gar nicht enthalten. Das bedeutet, selbst das zerfressene Kabel
wird nicht bezahlt. Was aber, wenn das Fahrzeug unterwegs liegen bleibt und der Schaden sich schon auf die gesamte Elektrik oder den Motor ausgewirkt hat. Dann wird vom Folgeschaden gesprochen, der versicherbar ist.
Soll Pannen- und Unfallhilfe (Schutzbrief) versichert werden.
Fast alle Gesellschaften bieten für einen Mehrbeitrag von 6 bis 12 Euro pro
Jahr diese Leistungen an. Einerseits reichen diese Leistungen aus, wenn es
nur darum geht, sich zu versichern, wenn man mit diesem Fahrzeug unterwegs ist. Dann kann ich mir Mitgliedschaften in einem Automobilclub und einen zusätzlichen Schutzbrief sparen. Wer personenbezogene Leistungen möchte, etwa im Urlaub, kann nicht darauf verzichten.
Soll ein Rabattschutz in der Haftpflicht-, und Vollkaskoversicherung
vereinbart werden?
Seit einigen Jahren ist der Rabattschutz möglich. Er ist nicht zu verwechseln mit Rabattretter. Dieser führt bei Fahrern, die viele Jahre (25-30) schadenfrei geblieben sind, dazu, dass sie nach einem Schaden zwar zurückgestuft werden, dies sich aber finanziell nicht auswirkt. Im Gegensatz dazu kostet der Rabattschutz Geld - etwa 15% des Beitrags zusätzlich. Nun
hat die Rückstufung eigentlich auch einen beabsichtigten Erziehungseffekt. Ich halte den Rabattschutz daher grundsätzlich nicht für sinnvoll. Wer aber beispielsweise Kinder, die gerade den Führerschein gemacht haben, mit dem
eigenen PKW fahren lässt, kann unter Umständen sehr gut den Rabattschutz
gebrauchen.
Wie lange kann ich einen Rabatt aus einer alten Versicherung übernehmen?
Die meisten Gesellschaften akzeptieren eine Unterbrechung von max. 7 Jahren, eine Gesellschaft übernimmt den alten Rabatt noch nach max. 10 Jahren.
Haben Basis-Tarife Nachteile?
Ja! Immer. Leider lässt sich nicht generell sagen, welche. Es kann aber sehr
überraschend sein. Etwa, dass ich einen Rabatt später nicht auf Kinder
übertragen kann. Grobe Fahrlässigkeit, Marderbiß, Entschädigung neu für alt
u.V.m. sind Stichworte, die bei Basistarifen eine negative Bedeutung haben.
Sollte ich mir eine internationale Versicherungskarte schicken lassen (sog. grüne Karte)?
Sicherheitshalber sollte Jeder, der mit dem Fahrzeug ganz gleich in welches
Land fährt, eine grüne Versicherungskarte dabei haben. Zwar sind es nur noch wenige Länder, wo sie zwingend vorgeschrieben ist, aber das muß sich nicht unbedingt bis zu den Behörden und Polizeibeamten des Landes durchgesprochen haben.
Wozu brauche ich eine GAP-Deckung?
Diese Deckung ist nur möglich für finanzierte oder geleaste Fahrzeuge. Denn
sie bezahlt die Differenz zwischen dem offenstehenden Betrag (Restschuld)
und dem Zeitwert.
Macht eine Neupreisentschädigung Sinn?
Ja, allerdings nur bei Fahrzeugen, die neuwertig angeschafft werden. Wichtig
wird diese Vereinbarung bei Totalschaden oder Diebstahl eines Fahrzeugs. Die Dauer ist mit 6, 12 oder bis zu 24 Monaten sehr unterschiedlich. Da sollten Sie darauf achten, welche Dauer einem Angebot zugrunde liegt.
Was gilt bei der Zulassung eines Zweitwagens?
Das ist unterschiedlich. Es reicht von demselben Rabatt wie für das
Erstfahrzeug bis hin zur Einstufung in SF 1/2, das entspricht 140% in der
Haftpflicht und 115% in der Vollkasko. Abhängig ist es regelmäßig davon, wer mit den Fahrzeugen fährt. Soweit mir bekannt gilt aktuell Folgendes:
Gleicher Rabatt nur, wenn ausschließlich derselbe Fahrer fährt (max. noch
der Ehegatte).
SF2, wenn zusätzliche Fahrer, die aber alle älter als 23 Jahre sind. Eine
Gesellschaft verzichtet darauf, wenn alle Fahrer Familienangehörige sind
(vorteilhaft für Kinder als Fahrer).
Mit wieviel Prozent fange ich an, wenn ich noch keine drei Jahre den
Führerschein habe?
Mit 240% in Haftpflicht und 190% in Kasko. Sie sollten versuchen, das
Fahrzeug für die ersten Jahre über Jemand anders zuzulassen und zu
versichern. Allerdings sieht die Rabattstaffel vor, dass bereits nach 6
Monaten Schadenfreiheit eine Rückstufung erfolgt, der ganz hohe Beitrag also nur für 6 Monate gilt.
Meine Ehe ist geschieden worden. Gibt es irgendwelche Sondertarife?
Ja. Für Frauen, die getrennt leben oder bereits geschieden sind, gibt es
Sondertarife. Voraussetzung ist aber, dass sie noch kein Fahrzeug auf sich
zugelassen hatten. Dann hängt die Einstufung von der Dauer des
Führerscheinbesitzes ab. Es kann sein, dass der Sondertarif abhängig gemacht wird vom Abschluß einer weiteren Versicherung, wie etwa einer
Privathaftpflicht. Die werden Sie dann aber ohnehin selbst brauchen.
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Aktualisiert: 04.03.2009

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Ich bin unabhängig als Versicherungsmakler tätig und in der |